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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übersicht
  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Vertragsgegenstand
  4. Vertragstypen, Leistungsgegenstand
  5. Mitwirkungspflichten
  6. Nutzungsrechte
  7. Preise, Zahlungsbedingungen
  8. Vertragslaufzeit, Vertragspausen und Kündigung
  9. Gewährleistung
  10. Haftung
  11. Willenserklärungen im Namen des Auftraggebers durch eyevolution
  12. Abwerbeverbot
  13. Incubator Programm
  14. Win-Win-Empfehlungsprogramm
  15. Gutscheinbedingungen
  16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als ausschließliche und abschließende Bestimmungen hinsichtlich des Zustandekommens einer vertraglichen Beziehung zwischen der eyevolution GmbH (eyevolution) und dem Auftraggeber. Diesen Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Vereinbarungen finden keine Anwendung, sofern dies nicht einzelvertraglich übereinstimmend geregelt wurde.

Für die Einrichtung und Nutzung von Diensten Dritter wird auf die Nutzungsbedingungen des Drittanbieters verwiesen, die diesem gegenüber gelten, z.B.:

Google AdWords Anzeigen https://adwords.google.de/select/tsandcsfinder
Facebook Ads Anzeigen https://www.facebook.com/policies/ads  
Facebook Seiten https://www.facebook.com/page_guidelines.php
Amazon Marketing Services https://ams.amazon.de/terms/
Google Analytics https://www.google.de/analytics/terms/de.html
Google Tag Manager https://www.google.de/analytics/terms/tag-manager/  

1.2 Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser Bestimmungen sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 Abs. 1 BGB).

2. Vertragsschluss

2.1 Die eyevolution GmbH schließt Verträge – gleich welcher Art – ausschließlich mit geschäftsfähigen Unternehmen i.S.d. Ziffer 1.3 dieser AGB und ausschließlich in deutscher Sprache.

2.2 Etwaige Darstellungen auf der Website eyevolution.de oder dort angebotene Dienstleistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Für die Inanspruchnahme eines auf der Plattform eyevolution.de ausgestalteten Angebots ist die Auswahl der entsprechenden Leistung und die Kontaktaufnahme zu eyevolution mittels des dort ausgewiesenen Formulars, telefonisch oder per E-Mail erforderlich.

2.3 Die eyevolution GmbH wird dem Auftraggeber auf dessen Anfrage hin ein für sein Vorhaben individuell ausgestaltetes, Angebot in Textform unterbreiten. Mit der Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber in Textform kommt ein verbindlicher Vertrag zu Stande.

2.4 Der Vertragsschluss erfolgt in Textform. Änderungen von vertraglichen Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Textform (E-Mail, Fax, Brief), um Wirksamkeit zu entfalten. Für fernmündlich vereinbarte Änderungen des Vertrages (insbesondere der Erweiterung des Leistungsumfangs) genügt eine in Textform (insbesondere E-Mail) verfasste Bestätigung über die vereinbarten Änderungen des Vertrages. Die darin getroffenen Vereinbarungen gelten als wirksam im Sinne dieser Geschäftsbedingungen vereinbart, sofern kein Widerspruch der anderen Vertragspartei erfolgt. Soweit durch die Vertragsänderung der Leistungsumfang erweitert wird, bleibt eyevolution vorbehalten, die vereinbarte Vergütung für die Leistung entsprechend der Erweiterung des Leistungsumfangs anzupassen.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Die eyevolution GmbH bietet umfangreiche Beratungs-, Projektmanagement- und Realisierungsdienstleistungen in den Bereichen
des Online-Marketings zur Neukundengewinnung und -bindung sowie zur Online-Sichtbarkeit von Marken, Produkten und Dienstleistungen,

  • des Digitalen Wandels, der Digitalisierung und Internationalisierung in Vertrieb und Marketing,
  • der Softwareentwicklung,
  • des Kommunikationsdesigns

sowie Planung und Realisierung (lnkubation) und das Management von E-Commerce-, Einzel- und Großhandelskonzepten, des Versandhandels, Online-Handels und stationären Handels an.
Die Leistungsbereiche von eyevolution gliedern sich dabei konkret wie folgt:

  • Business Boost & Project Boost
    • Online Werbeanzeigen
    • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
    • Conversion Rate Optimierung
    • Marktplatzoptimierung (MPO)
    • Web-Controlling
    • Web-Tracking
    • Projektmanagement & Strategie
    • Programmierung & IT-Beratung
  • Platform Boost
    • E-Commerce- & Webseitensysteme
    • APIs

3.2 Mit dem Auftraggeber werden – je nach Bedarf, bezogen auf Monate (kurzfristig), Quartale (mittelfristig) oder Jahre (langfristig) – die Ziele bestimmt, die nach Möglichkeit erreicht werden sollen. Von den Zielbestimmungen ausgehend erarbeitet eyevolution ein Konzept und eine Vorgehensweise, die Vertragsgegenstand werden und aufgrund dieser schließlich die Leistungen durch eyevolution erbracht werden.

3.3 Für seitens von eyevolution erbrachte Dienste wird kein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet. Es findet in diesem Zusammenhang Dienstvertragsrecht Anwendung. Die eyevolution GmbH wird die Ausarbeitung des Konzepts und die vereinbarten Dienste nach bestem Wissen unter Berücksichtigung der geltenden, gültigen und aktuellen Maßnahmen zur jeweiligen Zielerreichung im Marketing und der Suchmaschinenoptimierung vornehmen. In Abstimmung mit dem Auftraggeber werden nach billigem Ermessen individuell geeignete Maßnahmen vorgeschlagen und ergriffen, um die geplanten Ziele erreichen zu können.

3.4 Ein Vertragsverhältnis ist nach Werkvertragsrecht zu beurteilen, sofern ein bestimmter Erfolg seitens eyevolution geschuldet wird. Dies betrifft ausschließlich Vertragstypen gem. Ziffer 4.3.2 dieser Vertragsbedingungen, die ein Projekt auf Basis einer konkret ausgestalteten Anforderungsdefinition (Lastenheft) und eines konkret ausgestalteten Umsetzungsplans (Pflichtenheft bzw. Maßnahmenplan) zum Gegenstand haben. Die eyevolution GmbH schuldet in diesem Zusammenhang Leistungen anhand dieser Anforderungsdefinition sowie dieses Umsetzungsplans. Der Auftragnehmer wird die durch eyevolution erfolgte Fertigstellung der Leistung oder Teilleistung unverzüglich prüfen und diese abnehmen. Einer Abnahme durch den Auftraggeber steht es gleich, sofern die Annahme der fertiggestellten Leistung als vertragsgemäß nicht innerhalb von 14 Tagen – bemessen ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Leistung – mit einer substantiierten Begründung verweigert wird, oder sofern der Auftraggeber die erbrachte Leistung nutzt. Die Abnahme kann nicht mit der Begründung eines unwesentlichen Mangels verweigert werden. Wesentlich ist ein Mangel, sofern dessen Vorhandensein die Tauglichkeit der Leistung zum vereinbarten Zweck beseitigt oder derart beeinträchtigt, dass dies zu spürbarem Mehraufwand für den Auftraggeber führt. Die Abnahme kann ferner nicht mit der alleinigen Begründung verweigert werden, das erstellte Werk entspreche nicht dem persönlichen Geschmack.
3.5 Die eyevolution GmbH behält sich vor, diese Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibungen anzupassen bzw. zu ändern. Über wesentliche, das jeweilige Vertragsverhältnis betreffende Änderungen, die ihre Grundlagen in neuen, technischen Entwicklungen haben oder deren Anpassung aufgrund gesetzlicher Änderungen oder Änderung der Rechtsprechung erforderlich ist, wird der Auftraggeber durch eyevolution informiert. Auch über darüber hinausgehende Änderungen wird der Auftraggeber informiert und gleichzeitig über das diesem in diesem Zusammenhang zustehende Widerspruchsrecht informiert. Erfolgt kein Widerspruch des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen durch eyevolution, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten, aktuellen Bedingungen fortgeführt.
Die Anpassung erfolgt dabei ausschließlich zum nächstmöglichen Kündigungstermin (Neubeginn der Laufzeit) eines Vertrages. Bis dahin läuft das Vertragsverhältnis zu ungeänderten Bedingungen fort. Ein Widerspruch des Auftraggebers gegen die Anpassung ist dabei als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu werten, sodass das Vertragsverhältnis in diesem Fall endet. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch gegen die Anpassung, wird das jeweilige Vertragsverhältnis ab dem Zeitpunkt des Neubeginns der Vertragslaufzeit zu den geänderten Bedingungen fortgeführt.

4. Vertragstypen, Leistungsgegenstand

Die auswählbaren Vertragstypen gliedern sich in

  • Business Boost
    • mit den Tarifen FLEX, SMART, SMART PLUS
    • oder ohne Tarif nach Aufwand per Stundensatz,
    • Diensten mit pauschalierten Servicegebühren,
  • Project Boost Arbeitspaket,
  • Project Boost Pauschalangebot und
    Platform Boost.

4.1 Der Business Boost Tarif FLEX basiert auf einem monatlichen Verfügungsrahmen als Netto-Budget, das vor Vertragsschluss von den Parteien festgelegt wird. Dieses Netto-Budget dient der fortlaufenden Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des im Angebot referenzierten Dienstleistungspreiskatalogs und der Kostendeckelung und Kostenkontrolle.

4.2 Gegenstand der Business Boost Tarifmodelle SMART und SMART PLUS ist die Bereitstellung eines monatlichen Netto-Budgets, das vertraglich vereinbart und vollständig geschuldet wird. Das Tarifmodell SMART gewährt dem Auftraggeber einen Nachlass von 10% auf einen Stundensatz. Für das Tarifmodell SMART PLUS wird ein Nachlass von 15% auf einen Stundensatz eingeräumt. Hinsichtlich der bestehenden Mindestvertragslaufzeiten wird auf Ziffer 8 dieser Vertragsbedingungen Bezug genommen.
Das vereinbarte Netto-Budget wird mit seitens von eyevolution erbrachten Diensten, gemäß des zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Dienstleistungspreiskatalogs, monatlich nach Leistungserbringung verrechnet. Im Fall, dass in einer monatlichen Abrechnung nicht das volle, vereinbarte Netto-Budget mit angefallenen Dienstleistungen verrechnet werden konnte, wird der offene Betrag im Rahmen eines geführten Budgetkontos fortgeschrieben und steht im Folgemonat zur Verfügung. Eine Auszahlung nicht verbrauchter Netto-Budgets ist ausgeschlossen. Besteht zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages innerhalb des Budgetkontos ein Guthaben zugunsten des Auftraggebers, so wird diesem ein Dienstleistungsgutschein in der entsprechenden Höhe eingeräumt, der eine Gültigkeit von 6 Monaten – berechnet ab dem Ausstellungsdatum – hat. Der Gutschein kann für die Erbringung jeglicher Dienste seitens eyevolution, die durch die Vertragsbedingungen angeboten werden, eingelöst werden. Ergänzend gelten die Gutscheinbedingungen unter Ziffer 15 dieser Vertragsbedingungen.

4.3 Hinsichtlich des Vertragsmodells Project Boost ist zwischen zwei Vertragstypen zu differenzieren.

4.3.1 Project Boost Arbeitspaket mit einmaligem Budget
Dieser auswählbarer Vertragstyp basiert auf einem Dienstleistungsverhältnis ohne Lasten- und Pflichtenheft bzw. ohne Anforderungsdefinition und Umsetzungsplan, sowie einem einmaligen Verfügungsrahmen als Netto-Budget, das vor Vertragsschluss von den Parteien festgelegt wird.
Dieses Netto-Budget dient der individuellen Bearbeitung bestimmter Aufgabengebiete und Aufgaben im Rahmen des im Angebot referenzierten Dienstleistungspreiskatalogs sowie der Kostendeckelung und Kostenkontrolle.
Das vereinbarte Netto-Budget wird mit seitens von eyevolution erbrachten Diensten, gemäß des zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Dienstleistungspreiskatalogs, monatlich nach Leistungserbringung verrechnet.

4.3.2 Project Boost Pauschalangebot
Ein weiterer auswählbarer Vertragstyp besteht in einem Werkvertragsverhältnis unter Verwendung eines Lasten- und Pflichtenhefts bzw. einer Anforderungsdefinition und eines Umsetzungsplans. Für die Erbringung der entsprechend definierten Leistungen wird zuvor ein Pauschalhonorar vereinbart, zuzüglich eines individuellen, projektabhängigen und gesondert ausgewiesenen Risikoaufschlags. Die eyevolution GmbH ist zur Inanspruchnahme des Risikoaufschlages ausschließlich dann berechtigt, sofern dem Auftraggeber gegenüber ein berechtigter Grund für die Inanspruchnahme schriftlich dargelegt wird. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere in dem Umstand, dass das vereinbarte Pauschalhonorar aufgrund zuvor nicht planbarer Umstände aufgebraucht ist, ohne dass eine Fertigstellung des Werks seitens eyevolution erfolgen konnte. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Zustimmung hinsichtlich der Inanspruchnahme des Risikoaufschlages verpflichtet.

4.4 Platform Boost Nutzungslizenzen
Das Tarifmodell Plattform Boost für das Webseitensoftwarepaket eyevo Webapp Pro beinhaltet einen Lizenzvertrag über die Nutzung einer seitens eyevolution individuell erstellten Softwarekonfiguration (Custom software build). Das Einspielen von Updates sowie individuelle, softwaretechnische Anpassungen an der individuellen Software-Konfiguration werden bei Bedarf durch eyevolution gegen zusätzliches Entgelt vorgenommen.

4.5 Pauschalierte Servicegebühren
Dienste mit pauschalierten Servicegebühren – die nach Dienstvertragsrecht behandelt werden – werden je nach Art der Abrechnungsposition anhand einer Mengen-Bezugsgröße und Abrechnungsbedingungen gemäß des Dienstleistungspreiskatalogs abgerechnet.

5. Mitwirkungspflichten

5.1 Der Auftraggeber überlässt eyevolution fristgerecht alle notwendigen Unterlagen und Zugangsdaten bzw. Zugriffsmöglichkeiten, um die vereinbarte Leistung ausführen zu können. Darüber hinaus wird eyevolution durch den Auftraggeber über alle wesentlichen und notwendigen Informationen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen, aufgeklärt.

5.2 Im Rahmen der Leistungserbringung ist es ggf. erforderlich, dass als Vorbedingungen technische Änderungen an der Website bzw. an der Software des Auftraggebers vorgenommen werden müssen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Anforderungen von eyevolution priorisiert zu prüfen und etwaigen Hindernissen zur Leistungserbringung lösungsorientiert zu entgegnen. Erforderlichen Arbeiten können auch durch eyevolution ausgeführt werden.

5.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu betreuende Website bzw. Software fortwährend erreichbar ist und ausreichende Hard- und Softwarekapazität zur Verfügung steht.

5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur regelmäßigen und ausreichenden Sicherung sämtlicher Daten und ist sich im Klaren darüber, dass eyevolution keine regelmäßigen Backups zum Zweck der Datensicherung anlegt. Der Auftraggeber ist dazu angehalten seinen jeweiligen Hosting-Provider oder -Dienstleister hiermit zu beauftragen.

5.5 Werden an eyevolution durch den Auftraggeber Daten übergeben, die urheberrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen oder einen vergleichbaren rechtlichen Schutz genießen, stellt der Auftraggeber sicher, dass diese Daten frei von Rechten Dritter sind und zur Erfüllung der vereinbarten Leistungsverpflichtung durch eyevolution verwendet werden können. Der Auftraggeber stellt eyevolution insofern von sämtlichen Ansprüchen und Rechten Dritter sowie von allen dadurch verursachten Schäden und Aufwendungen frei. Der Freistellungsanspruch von eyevolution umfasst auch die Kosten einer angemessenen und notwendigen Rechtsverteidigung.

5.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eyevolution über eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder anstehende bzw. vollzogene Vollstreckungsmaßnahmen unverzüglich zu unterrichten.

5.7 Im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehungen verpflichtet sich der Auftraggeber keinerlei Änderungen ohne vorige Absprache an den aktiven, von eyevolution erstellten Konfigurationen, Werbekampagnen sowie Werbetexten vorzunehmen. Nur dadurch kann ein störungsfreier Betrieb gewährleistet werden, aufgrund dessen eine Optimierung der ergriffenen Maßnahmen möglich ist.

5.8 Im Falle der Beendigung eines Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Auftragnehmer den eyevolution im Rahmen der Erfüllung des Vertrages eingeräumten Zugang zu dritten Dienstanbietern (bspw. Google Dienste, Facebook, Amazon, Twitter etc.) für einen Zeitraum von 4 Wochen – bemessen nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses – u.a. zu Abrechnungszwecken sowie zur Deinstallation von Konfigurationen und programmierten Scripten, die sich im Eigentum von eyevolution befinden, aufrechtzuerhalten. Verhält sich der Auftragnehmer entgegen dieser Bedingungen, finden die unter Ziffer 6.8 enthaltenen Vereinbarungen Anwendung.

5.9 Der Auftraggeber hat Sorge dafür zu tragen, dass – insbesondere durch die Inanspruchnahme dritter Dienstleister – nicht gegen die Nutzungsbedingungen von dritten Dienstanbietern (bspw. Google Dienste, Facebook, Amazon, Twitter, etc.) verstoßen wird. Dies gilt insbesondere für Fälle des Double Servings in Verbindung mit der mehrfachen Buchung und folglich gleichzeitiger Schaltung von Werbeanzeigen auf demselben Werbeträger mit identischem Angebot über verschiedene Accounts und/oder zu verschiedenen Domains des Auftraggebers. Ein derartiges Vorgehen kann eine Accountsperrung verursachen. Kommt es zu einer Sperrung des Accounts, die auf einer fahrlässigen oder schuldhaften Handlung des Auftraggebers beruht, ist eyevolution in der Regel außerstande, die vertraglich vereinbarte Leistung weiterhin zu erbringen, sodass ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. In diesem Fall, also bei einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung/Unterlassung des Auftraggeber, ist dieser gleichwohl zur Leistungserbringung verpflichtet. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6. Nutzungsrechte

6.1 Mit dem Abschluss eines Vertrages und der Erbringung der Leistung räumt eyevolution dem Auftraggeber – bedingt durch die vollständige Bezahlung des aus der Leistung resultierenden Honorars – die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen und auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit begrenzten einfachen Nutzungsrechte an den von eyevolution erschaffenen urheberrechtlichen Werken (insbesondere Werbeanzeigen, Werbetexten und sonstigen textlichen, elektronischen Niederschriften, sonstige im Rahmen der Vertragsbeziehung erstellten Unterlagen, Strategien, Kampagnen, Anzeigengruppen, Account-Konfigurationen) ein. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung oder Vervielfältigung, insbesondere die Vergabe von Unterlizenzen oder die Übertragung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen und bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung seitens eyevolution. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf das vertragsgegenständliche Projekt bzw. die vertragsgegenständliche Domain/Subdomain/Marke. Eine Übertragung von urheberrechtlich geschützten Werke auf darüber hinausgehende Projekte des Kunden ist nicht gestattet.

6.2 Die Übertragung von ausschließlichen Nutzungs- oder Verwertungsrechten an den von eyevolution erschaffenen urheberrechtlichen Werken erfolgt durch diese Vertragsbedingungen nicht. Für die Übertragung ausschließlicher Nutzungs- oder Verwertungsrechte bedarf es stets einer gesonderten, ausdrücklichen und in Schriftform verfassten Vereinbarung zwischen eyevolution und dem Auftraggeber.

6.3 Nach der Beendigung eines Vertragsverhältnisses überträgt eyevolution die einfachen Nutzungsrechte an den von eyevolution erschaffenen urheberrechtliche Werken (insbesondere Konfigurationen, Werbeanzeigen, Werbetexten und sonstigen textlichen, elektronischen Niederschriften) außer im Falle, wenn der Auftraggeber am Incubator Programm teilgenommen hat (vgl. Ziffer 6.5).

6.4 War die Einbringung von urheberrechtlich geschützten Werken seitens eyevolution Gegenstand eines Werkvertrages (vgl. Ziffer 4.3.2 dieser Vertragsbedingungen) gehen die einfachen Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über, sofern und sobald die Abnahme des Werks durch den Auftraggeber erfolgt ist. Diese Rechte verbleiben auch bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses bei dem Auftraggeber, ohne dass es dafür einer besonderen Vereinbarung darüber bedarf. Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich Vertragsverhältnisse die durch das Incubator Programm subventioniert werden.

6.5 Nimmt der Auftraggeber an dem von eyevolution angebotenen Incubator Programm teil, erfolgt keinerlei Rechteübertragung nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses oder nach dem Ausschluss vom Incubator Programm. Im Rahmen der laufenden Vertragsbeziehung steht dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den urheberrechtlichen Werken von eyevolution zu. Nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses sind sämtliche von eyevolution erbrachte urheberrechtlichen Werke unverzüglich und unwiderruflich zu löschen. Eine nach Vertragsbeendigung fortlaufende Nutzung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist untersagt. Auf die Vereinbarungen unter Ziffer 5.8 dieser Vertragsbedingungen wird ausdrücklich Bezug genommen.

6.6 Der Auftraggeber versichert, im Besitz ausreichender Nutzungsrechte für Materialien (Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Schriften etc.) zu sein, die für die Verwendung – insbesondere für die Veröffentlichung auf der Webseite des Auftraggebers – erforderlich sind und von diesem zur Verfügung gestellt werden. Die eyevolution GmbH hat keine Kenntnis über die Inhaberschaft von Nutzungsrechten an den vom Auftraggeber gelieferten Materialien und kann diese grundsätzlich auch nicht erlangen. eyevolution stellt selbst keine Materialien Dritter zur Verfügung, die mit Lizenzgebühren behaftet sind. Der Auftraggeber stellt eyevolution in diesem Zusammenhang von sämtlichen Ansprüchen und Rechten Dritter frei, die aus der unerlaubten Verwendung des vom Auftraggeber gelieferten Materials – insbesondere wegen fehlender oder nicht ausreichender Nutzungsberechtigung – entstehen.

6.7 Wurden dem Auftraggeber mit gesonderter Vereinbarung (vgl. Ziffer 6.2 dieser Vertragsbedingungen) weitergehende Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte eingeräumt, ist eyevolution ohne zeitliche Befristung berechtigt, die erbrachte Leistung als Referenz auf der Plattform eyevolution.de auszuweisen und darzustellen.

6.8 Kommt es entgegen der hier ausgewiesenen Bestimmungen zu einer unberechtigten Nutzung durch den Auftraggeber, ist dieser zur Zahlung eines für die unzulässige Nutzung angemessenen Entgelts verpflichtet, wobei sich eyevolution vorbehält, weitergehende Unterlassungs- und/oder Schadensersatz- und/oder Kostenerstattungsansprüche geltend zu machen.

7. Preise, Zahlungsbedingungen

7.1 Die innerhalb eines Angebots ausgewiesenen Preise sind Nettopreise. Berechnet wird darüber hinaus die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils geltende Mehrwertsteuer. Etwaige darüber hinausgehende Abgaben oder Zölle werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, soweit diese anfallen.

7.2 Das jeweils gültige Honorar für eine konkrete Leistung wird innerhalb des durch eyevolution ausgestellten Angebots in Form des Dienstleistungspreiskatalogs ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme von gesonderten Diensten ist der zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistungserbringung gültige Dienstleistungspreiskatalog maßgeblich.

7.3 Ist eine Abrechnung nach Aufwand (Stundenhonorar) vereinbart, nimmt eyevolution die Abrechnung in angemessenen Abschnitten nach Leistungserbringung, spätestens aber monatlich im Nachhinein vor. Ist eine pauschale Abrechnung vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich, wobei die fällige Pauschale im Nachhinein erhoben wird.

7.4 Ist eine Leistung größeren Umfangs vereinbart oder sind keine fixen Zahlungstermine vereinbart, ist eyevolution berechtigt, jederzeit angemessene Abschlagszahlungen einzufordern.

7.5 Gestellte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen (Kalendertage) und ohne etwaige Abzüge bargeldlos an eyevolution zahlbar und gelten als anerkannt, sofern dagegen nicht innerhalb von 30 Tagen Widerspruch durch den Auftraggeber erhoben wird.

7.6 Gerät der Auftraggeber in Verzug mit der Bezahlung, ist eyevolution berechtigt die Leistung – nach voriger Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen – einzustellen bis sämtliche gestellten und fälligen Rechnungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind. Die Übertragung von Nutzungsrechten (vgl. Ziffer 6 dieser Vertragsbedingungen) erfolgt vorbehaltlich des Ausgleichs der gestellten und fälligen Rechnungen. Weiterführende Rechte und Ansprüche, die aufgrund des Verzuges entstehen können, bleiben unberührt.

7.7 Für Verträge, die aus nicht zu vertretenden Umständen von eyevolution nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können – insbesondere im Falle des § 649 BGB – schuldet der Auftraggeber ein Ausfallhonorar von 50% des für die jeweilige Leistung ursprünglich vereinbarten Honorars. Dem Auftraggeber steht der Nachweis eines geringen, eyevolution der Nachweis eines höheren Schadens offen.

7.8 eyevolution ist berechtigt das dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu Grunde liegende Honorar und den Dienstleistungspreiskatalog an sich verändernde Marktbedingungen anzupassen bzw. zu erhöhen. Die Preisanpassung erfolgt dabei ausschließlich zum nächstmöglichen Kündigungstermin (zum Neubeginn der Laufzeit) eines Vertrages oder zu einem angekündigtem Zeitpunkt danach (nach Neubeginn der Laufzeit). Bis zu den jeweiligen Zeitpunkten läuft das Vertragsverhältnis zu ungeänderten Konditionen fort. eyevolution wird den Auftraggeber rechtzeitig über die Preisanpassung informieren. Ein Widerspruch des Auftraggebers gegen die Preisanpassung ist dabei als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu werten, sodass das Vertragsverhältnis in diesem Fall endet. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch gegen die Preisanpassung, wird das jeweilige Vertragsverhältnis ab dem Zeitpunkt des Neubeginns der Vertragslaufzeit zu den geänderten Konditionen fortgeführt.

8. Vertragslaufzeit, Vertragspausen und Kündigung

8.1 Sämtliche Verträge, die ein Pauschalhonorar zum Gegenstand haben und deren Laufzeit nicht befristet ist, sowie der Tarif Business Boost FLEX (vgl. Ziffer 4.1. dieser Vertragsbedingungen) und der Tarif Project Boost Arbeitspaket (vgl. Ziffer 4.3.1.) laufen auf unbestimmte Zeit.

8.2 Verträge, die den Tarif Business Boost SMART und Business Boost SMART PLUS zum Gegenstand haben, werden mit einer Mindestvertragslaufzeit von sechs bzw. zwölf Monaten geschlossen.

8.3 Pauschalierte Servicegebühren

8.3.1 Die Tarifmodelle eyevo Webapp Pro und Webapp Webseitensystem haben jeweils eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten.

8.3.2 Der Projektmanagement-Service von eyevolution (Business Boost Basis-Paket) läuft unbefristet auf unbestimmte Zeit.

8.4 Ein Vertragsverhältnis kann von den Vertragsparteien für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit zum Ende eines jeden Monats mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung von Verträgen mit einer sechsmonatigen Laufzeit ist mit einer Frist von 60 Tagen und für Verträge mit einer zwölfmonatigen Laufzeit mit einer Frist von 90 Tagen zum Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit (Ziffer 8.2 und 8.3 dieser Vertragsbedingungen) möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bleibt eine Kündigung aus, verlängert sich das Vertragsverhältnis für Verträge mit einer Mindestlaufzeit um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit von sechs bzw. zwölf Monaten und für Verträge ohne Mindestlaufzeit um jeweils einen Monat.

8.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

8.6 Dem Auftraggeber wird eingeräumt, vereinzelte Leistungen mit pauschalierten Servicegebühren nach Ziffer 4.5 dieser Vertragsbedingungen zu pausieren, sofern diese mit einem entsprechenden Hinweis im Dienstleistungspreiskatalog deklariert sind. Die Unterbrechung einer Leistung ist ausschließlich monatsweise möglich und muss bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Pausierungszeitraums bekannt gegeben werden. Die Pausierung eines Vertrages im Ganzen an sich ist ausgeschlossen.

9. Gewährleistung

9.1 Von eyevolution erbrachten Leistungen sind unverzüglich vom Auftraggeber zu prüfen. Das Vorliegen eines Mangels bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Mängelgewährleistungsansprüche bestehen nicht, sofern die der erbrachten Leistung zugrundliegenden Materialien, Daten oder Ausführungsanordnungen nicht von eyevolution stammen und insofern von dieser nicht zu vertreten sind.

9.3 Mängelgewährleistungsansprüche sind beschränkt auf die zweimalige Nacherfüllung. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, ist der Auftraggeber zur Minderung des vereinbarten Honorars, bezogen auf die mangelhafte Leistung, oder zum Rücktritt berechtigt.

9.4 Mängelgewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend mit dem Gefahrübergang. Die Verjährungsverkürzung aus Satz 1 greift nicht, sofern gesetzlich längere Verjährungsfristen zwingend vorgeschrieben sind, sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlichen und fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch eyevolution.

10. Haftung

10.1 Die eyevolution GmbH haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – uneingeschränkt für Pflichtverletzungen von dieser oder deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; aufgrund eines Garantieversprechens, sofern ein solches abgegeben wurde, und nach dem Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher zwingender Haftungen.

10.2 Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, sofern eyevolution nach Ziffer 10.1 dieser AGB nicht uneingeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag eyevolution nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

10.4 Die Einhaltung konkreter, gesetzlicher Vorschriften, die für eine Webseite erforderlich sind, wird von eyevolution nicht geprüft. Die eyevolution GmbH schuldet insofern auch keine Leistung. Dies obliegt allein dem Auftraggeber. Es zählt insbesondere nicht zum Leistungsumfang von eyevolution, die erbrachten Leistungen, Materialien oder sonstige Inhalte der Webseite des Auftraggebers auf Konformität zum Urheber-, Wettbewerbs- Marken- oder eines vergleichbaren Rechts zu prüfen. Gleiches gilt für die Ausgestaltung von Werbetexten, insbesondere innerhalb von Google AdWords-Anzeigen gleich welcher Art. Für diese Inhalte trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung.

Die eyevolution GmbH schuldet lediglich die Erstellung von werblichen Texten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung für den jeweiligen Themenbereich des Auftraggebers. Die erstellten Texte dienen als Grundlage für eine durch den Auftraggeber vorzunehmen Überprüfung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung für den spezifischen Zweck.

Die eyevolution GmbH übernimmt keine eigene rechtliche Überprüfung der von ihr erstellten Inhalte und haftet nicht für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung sowie für die von dieser ggf. vorgeschlagenen textlichen oder grafischen Gestaltungsvorschläge oder von dem Auftraggeber in dieser Form überlassenen textlichen, grafischen, digitalen oder sonstigen Inhalten.

Vorgenanntes gilt auch für in den erstellten Texten enthaltene Links auf dritte Webseiten. Auf diese verweisenden Webseiten hat die eyevolution GmbH keinen Einfluss, sodass auch keine Verantwortung für die dortigen Inhalte übernommen werden kann.

Eine Veröffentlichung von Texten erfolgt ausschließlich nach der Freigabe durch den Auftraggeber und in dessen Verantwortung.

10.5 Die eyevolution GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit der Webseite des Auftraggebers oder für nicht im Einflussbereich von eyevolution liegende Dienste oder Einrichtungen.

10.6 eyevolution übernimmt keine Haftung für Schäden in Fällen des Double Servings, vgl. Ziffer 5.9 dieser Vertragsbedingungen, die durch eine mangelnde oder unterbliebene Aufklärung durch den Auftragnehmer entstanden sind.

11. Willenserklärungen im Namen des Auftraggebers durch eyevolution

Sofern für die Vertragserfüllung erforderlich, ist eyevolution – ausschließlich nach vorheriger Einwilligung des Auftraggebers für jeden Einzelfall – berechtigt, Willenserklärungen gegenüber Dritten im Namen des Auftraggebers abzugeben. Derartige Handlungen sind ausschließlich bezogen auf etwaige Hostingverträge, Einkäufe von digitalen Medien (Bilder etc.), Erteilung von Druckaufträgen, Anlegen von Accounts (vgl. Ziffer 1.1) und nur dann erforderlich, sofern diese den Interessen des Auftraggebers zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung durch eyevolution dienen.

12. Abwerbeverbot

Dem Auftraggeber ist es während der vollständigen Laufzeit dieses Vertrages sowie über einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung dieses Vertrages untersagt, Mitarbeiter von eyevolution mittelbar oder unmittelbar abzuwerben und eigenständige Vertragsverhältnisse mit diesen zu begründen.

13. Incubator Programm

13.1 Die eyevolution GmbH bietet für bestimmte Geschäftsmodelle das subventionierte Incubator Programm an. Für die Teilnahme an diesem Programm ist eine Bewerbung des Auftraggebers erforderlich. Der eyevolution GmbH bleibt vorbehalten, ausgewählte Projekte in dieses Programm aufzunehmen. Eine Entscheidung in Bezug auf eine Bewerbung erfolgt nach billigem Ermessen. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Programms ist der Abschluss eines Business Boost Vertragsverhältnisses mit dem Tarif SMART PLUS.

13.2 Erfolgt eine Aufnahme des Projekts des Auftraggebers seitens eyevolution, profitiert der Auftraggeber von einer weiteren Rabattierung des Honorars auf Stundenbasis, die vorhabenbezogen im Einzelfall ausgehandelt wird. Diese Rabattierung kann zusätzlich zu der bereits innerhalb des SMART PLUS Vertrages geregelten Vergünstigung in Anspruch genommen werden.

13.3 Gegenstand des Incubator Programms ist zugleich eine Vereinbarung über an eyevolution zusätzlich zu entrichtende Provisionen, die individuell und projektabhängig vereinbart werden und sich nach einer erfolgten Transaktion oder Konversion (z.B. Artikelverkauf, Vertragsabschluss, Kundenanfrage) beim Auftraggeber bemisst. Die zu vereinbarenden Provisionen werden ferner fällig für

  • einzelne Verkaufsgegenstände (z.B. Produkte, Dienstleistungen, Verträge);
  • Gruppen von Verkaufsgegenständen, wie spezifische Kategorien eines Onlineshops, eines Onlinemarktplatzes oder einer Verkaufsabteilung, einer Warenkategorie, einer Warenart, einer Gruppierung auf Basis des Ergebnisses einer ABC-Analyse;
  • spezifische Kleinsortimente samt verbundener Verkaufsgegenstände, die projektbezogen individuell schriftlich fixiert und vereinbart werden.

Ebenso unter die festgehaltene Definition fallende Produkte werden als verbundene Produkte definiert. Werden solche nach Abschluss des Vertrags identifiziert, werden diese automatisch dem Incubator Programm hinzugefügt.

13.4 Die Laufzeit dieses subventionierten Programms ist beschränkt, bis eine im Voraus vertraglich vereinbarte Gesamtprovision durch die im Einzelnen angefallenen Einzelprovisionen erreicht wurde. Alternativ endet die Teilnahme an diesem Programm automatisch mit der Beendigung des dem Programm zu Grunde liegenden SMART PLUS Vertrages. Einhergehend mit der Beendigung der Teilnahme an diesem Programm besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch mehr auf die gesonderte Rabattierung (vgl. Ziffer 13.2 dieser Vertragsbedingungen).

13.5 Eine Verlängerung des Programms ist möglich, sofern sich beide Vertragsparteien darüber einig sind. In diesem Fall wird eine weitere zu erreichende Gesamtprovision vereinbart. Auf die vorbezeichneten Vereinbarungen wird im Fall der Verlängerung Bezug genommen.

13.6 Einfache Nutzungsrechte an den von eyevolution erschaffenen urheberrechtlich geschützten Werken (insbesondere Werbeanzeigen, Werbetexten und sonstigen textlichen, elektronischen Niederschriften, sonstige im Rahmen der Vertragsbeziehung erstellten Unterlagen, Strategien, Kampagnen, Anzeigengruppen, Account-Konfigurationen) werden dem Auftraggeber durch eyevolution ausschließlich begrenzt für den Zeitraum der Teilnahme an dem Incubator Programm eingeräumt. Auf die Ausführungen unter Ziffer 6.5 dieser Vertragsbedingungen wird insofern ausdrücklich Bezug genommen. Nach der Beendigung der Teilnahme an dem Incubator Programm sind sämtliche von eyevolution erstellten, urheberrechtlich geschützten Werke unwiderruflich zu löschen. Eine weitere Nutzung durch den Auftraggeber – gleich in welcher Form – wird ausdrücklich untersagt.

13.7 Im Rahmen der Teilnahme an dem subventionierten Programm ist es dem Auftraggeber untersagt, parallele Verkäufe über andere als die vereinbarten Absatzwege, auch verbundener Produkte (vgl. Ziffer 13.3), vorzunehmen, sofern keine abweichende, einzelvertragliche Regelung getroffen wurde. Werden Verkäufe dennoch auf die zuvor beschriebene Art und Weise durch den Auftraggeber vorgenommen, ist dieser zur Zahlung der fälligen Provisionen, die sich nach der Anzahl der angefallenen und nachzuweisenden Verkäufe über die entsprechenden Absatzkanäle richtet, und sich nach den Vereinbarungen gem. Ziffer 13.3 dieser Vertragsbedingungen bemessen, verpflichtet.

13.8 Für das Marketing ergänzende Accounts werden durch eyevolution im Auftrag und im Namens des Auftraggebers erstellt. Der Auftraggeber gewährleistet eyevolution den Zugang zu eigenen Accounts auch für einen Zeitraum von 12 Wochen nach der Beendigung der Teilnahme an diesem Programm.

13.9 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bereitstellung sämtlicher, notwendiger Zugänge zu den vorhandenen Accounts und APIs.

13.10 Zur Berechnung der eyevolution zustehenden Provision ist die Erstellung einer Übersicht erforderlich, die alle Transaktionen und Konversionen des Auftraggebers umfasst. Der Nachweis ist innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Ablauf eines Kalendermonats selbstständig und unaufgefordert an eyevolution zu übermitteln. Die Übermittlung hat vollständig zu sein. Die eyevolution GmbH ist berechtigt in Abständen eigenen Ermessens eine Plausibilitätsprüfung, Kontrolle und entsprechende Bestätigung bei der Steuerberaterin / beim Steuerberater des Auftraggebers oder eines von berufs wegen geeigneten, firmenfremden Dritten anzufordern. Eine Rückmeldung hat dann innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen. Erfolgt die Übermittlung der Transaktions- bzw. Konversionsnachweise oder eine angeforderte Prüfung des Zahlenwerks nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht, ist eyevolution nach einer einmaligen Erinnerung/Mahnung berechtigt, die durch das Incubator Programm gewährte Vorteile rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt, zu dem zuletzt ein ausreichender Verkaufsnachweis vorgelegt wurde, zu widerrufen. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung des ohne die Rabattierung entstandenen Honorars. Darüber hinaus ist eyevolution in diesem Fall berechtigt, die weitere Teilnahme an dem Programm zu versagen und jegliche Vertragsbeziehungen aufzukündigen.

13.11 Die eyevolution GmbH ist im Rahmen des Incubator Programms hinsichtlich der vorzunehmen Optimierungsmaßnahmen unabhängig in der Entscheidung. Die eyevolution GmbH wird die Optimierungsmaßnahmen ausschließlich nach bestem Wissen unter Beachtung der aktuell gültigen Grundsätze auswählen und anwenden.

14. Win-Win-Empfehlungsprogramm

Für Empfehlungen des Auftraggebers in seiner Position als Unternehmer i.S.d. Ziffer 1.3 dieser Vertragsbedingungen, die zu einem Vertragsabschluss zwischen eyevolution und einem dritten Unternehmer führen, der zuvor mit eyevolution über die in diesen Vertragsbedingungen bezeichneten Leistungen noch kein Vertragsverhältnis eingegangen ist, gewährt eyevolution dem Auftraggeber wahlweise eine Rechnungsgutschrift (Gutschrift erfolgt mit erster Rechnungsstellung an den geworbenen Unternehmer) oder einen Dienstleistungsgutschein (mit einer Gültigkeit von drei Monaten ab Ausgabe und zu Bedingungen unter Ziffer 15 dieser Vertragsbedingungen) im Wert von 200,00 Euro. Darüber hinaus gewährt eyevolution dem geworbenen Unternehmen einen Agenturgutschein in Höhe von 200,00 Euro zu den in Ziffer 15 genannten Bedingungen.

15. Gutscheinbedingungen

15.1 Eine Barauszahlung des im Gutschein verankerten Wertes ist ausgeschlossen.

15.2 Neukunden können einen Gutschein ausschließlich in Bezug auf die erste Rechnung von eyevolution einlösen. Eine Verrechnung mit darauf folgenden Rechnungen ist ausgeschlossen.

15.3 Jegliche seitens eyevolution ausgestellten Gutscheine sind auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, der stets auf dem jeweiligen Gutschein ausgewiesen ist. Wird dieser Zeitpunkt überschritten, ohne dass eine Verrechnung vorgenommen wurde, verliert der Gutschein seine Gültigkeit.

15.4 Die seitens eyevolution ausgestellten Gutscheine sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Verkauf von Gutscheinen wird ausdrücklich untersagt.

15.5 Durch jegliches den vorgenannten Bedingungen entgegenstehendes Verhalten verliert der Gutschein seine Gültigkeit, sodass Leistungen daraus nicht mehr beansprucht werden können.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Die Vertragsbeziehungen zwischen eyevolution und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist. Die eyevolution GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber wahlweise auch an einem anderen Ort zu verklagen.

 

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